Steuerrecht – dem Fürsten nur, was des Fürsten ist
In Deutschland bildet das Steuerrecht einen Teilbereich des Öffentlichen Rechts. Es regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Im engeren Sinne werden alle Steuergesetze zum Steuerrecht gerechnet. Im weiteren Sinne gehören auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu.
Aufgrund der komplexen Steuernormen mit einer Vielzahl von Besonderheiten und Ausnahmen entsteht regelmäßig immer wieder ein Auslegungsbedarf, der geradezu zwingend eine juristische Unterstützung erfordert. Insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmen - kleinen oder großen - können diese öffentlich-rechtlichen Forderungen mitunter existenzgefährdend sein.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Steuerrechts spezialisiert und richtet ihre Beratung sehr individuell an Ihren Zielen und Verhältnissen aus, um eine steuerlich günstige, rechtlich abgesicherte Lösung zu erreichen. Wenn es zum Streit mit den Finanzbehörden kommt, vertreten wir im finanzbehördlichen Verfahren sowie im finanzgerichtlichen Prozess auf Wunsch Ihre Interessen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet hier die Spezialisierung in Steuerbußgeld- und Steuerstrafsachen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Informationspflichten gegenüber den Finanzbehörden.
Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Steuerbußgeld
- Steuerstrafsachen
- Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
- verdeckte Gewinnausschüttung
- Selbstanzeige
- Tantiemen
- Forderungsverzicht
- verdeckte Einlagen
- Domizilgesellschaften